Verhaltenstherapie für Erwachsene und Jugendliche

In Hamburg-Eimsbüttel und Online via Videosprechstunde

 

Tel: 0162 857 4419 - Sprechzeiten Montag bis Freitag 09:00 - 10:00 Uhr / praxisgrethler@gmail.com / Terminbuchung Doctolib

Praxis Grethler - Osterstraße 95 - 20259 Hamburg

Gesetzlich Versicherte über Kostenerstattung / Privatversicherte / Personen im Staatsdienst / Selbstzahler:innen

Allgemeine Informationen zur Praxis und Behandlung

Ich behandle in meiner Praxis nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Kognitiven Verhaltenstherapie. Das bedeutet, dass wir uns vom Hier und Jetzt ausgehend mit den wichtigen Themen und Fragen in Ihrem Leben beschäftigen, wegen denen Sie zu mir kommen. Dabei werden wir so weit und tiefgreifend wie nötig in Ihre Vergangenheit zurückschauen, um Gefühle, Muster und Lernerfahrungen zu verstehen. Aufbauend darauf können wir hilfreiche neue Verhaltens- und Denkweisen herausarbeiten und einüben. Denn Ziel ist es letztlich, ihre aktuelle Lebenslage, ihre Einstellungen zu sich selbst oder ihre Beziehungen mit anderen Menschen in Ihrem Leben zu verbessern. Zu meinen therapeutischen Methoden gehören die Verfahren der "3. Welle der Verhaltenstherapie", insb. die Dialektisch Behaviorale Therapie (DBT), Schematherapie, IRRT, CBASP und ACT.

 

Die Behandlung richtet sich an folgende Personengruppen:

  • Erwachsene ab 18 Jahren
  • Jugendliche ab 16 Jahren (oder jünger auf Anfrage)
  • Gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren, Privatversicherte, Personen im Staatsdienst und Selbstzahler:innen

 

Die Behandlung kann in folgender Form stattfinden:

  • Vor Ort in meiner Praxis in Hamburg - Eimsbüttel
  • Online via Videosprechstunde
  • Bei Bedarf unter Einbezug von Angehörigen

Behandlungsspektrum

Grundsätzlich behandle ich das gesamte Spektrum an psychischen Erkrankungen. Folgende Diagnosen und Themen sollen einen groben Überblick darstellen:

  • Depressionen
  • Burnout
  • Angst-Erkrankungen (z.B. Panikattacken, soziale Ängste, Phobien)
  • Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline-Störung, Narzisstische Persönlichkeitsstörung)
  • Zwangsstörungen
  • Trauma-Folge-Störungen
  • Anpassungsstörungen
  • Sucht-Erkrankungen (z.B. Alkohol, Cannabis, andere Substanzen)
  • Sexualität und Geschlechtsidentität
  • Bipolare Störungen
  • ADHS
  • Asperger-Autismus
  • Stress und berufliche Probleme
  • Lebensthemen und Krisen
  • Beziehungs- und Trennungskonflikte
  • Persönliche Entwicklung

Qualifikationen

Ich bin approbierter Psychologischer Psychotherapeut für Verhaltenstherapie - eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, hinter der sich ein Bachelor- und Masterstudium in Psychologie sowie eine mehrjährige Therapie-Ausbildung verbergen.

Meine bisherige Ausbildungslaufbahn:

  • seit 2023: Fachkundenachweis für Kinder- und Jugendpsychotherapie am MoVA Hamburg
  • 2022: Ausbildung in Kognitiver Verhaltenstherapie am FAVT Freiburg, Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten (VT) durch das Regierungspräsidium Stuttgart
  • 2018: Master of Science Klinische Psychologie und Neurowissenschaften (Universität Basel)
  • 2016: Bachelor of Science Psychologie (Universität Fribourg)

Mein bisheriger beruflicher Werdegang:

  • bis 2025: Stationstherapeut einer allgemeinpsychiatrischen Jugendtherapiestation (Kinderkrankenhaus Wilhelmstift)
  • bis 2023: befristete Krankheitsvertretung in ambulanter Psychotherapiepraxis in Freiburg
  • bis 2023: Psychologischer Psychotherapeut und Teamleitung einer Therapiestation für Junge Erwachsene (Oberberg Fachklinik Rhein-Jura)
  • bis 2021: Psychotherapeut in Ausbildung (Oberberg Fachklinik Rhein-Jura; RehaKlinikum Bad Säckingen)

Allgemeine Informationen zu Versicherungen und Ablauf

In einer Privatpraxis ist es nicht möglich, direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Sollten Sie in Kassenpraxen bereits länger vergeblich nach einem Therapieplatz suchen, besteht die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten in einer Privatpraxis übernimmt. Weitere Informationen hierzu befinden sich unten unter "Gesetzliche Krankenversicherung GKV".

 

Grundsätzlich sollten Sie vor der Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrem Kostenträger folgende Informationen einholen:

  • Ist eine Psychotherapie in einer Privatpraxis für Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Vertrags enthalten?
  • Ist für die Inanspruchnahme von Psychotherapie ein Gutachterbericht notwendig?
  • Bis zu welchem Steigerungssatz übernimmt Ihr Kostenträger die Kosten?
  • Welchen Anteil übernimmt Ihr Kostenträger an den Kosten (100% oder weniger)?
  • Welche Einschränkungen gibt es (z.B. begrenzte Stundenanzahl)?

 

Ablauf der Anmeldung und Behandlung:

  • Kontaktieren Sie mich unter meinen Kontaktdaten (s. unten) oder buchen Sie direkt einen Termin über Doctolib.
    • Bei gesetzlich Versicherten OHNE Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse bitte ich um eine vorherige Kontaktaufnahme, außer Sie bezahlen das Erstgespräch selbst (Kosten s. unten).
  • Erstgespräch und Sprechstunden: Wir lernen uns über einen oder mehrere (max. 6) Termine kennen und entwickeln einen Eindruck davon, wie erfolgversprechend die Psychotherapie sein wird. In dieser Phase schildern Sie ihre Anliegen, ich erhebe für die Behandlung wichtige biographische Informationen und wir führen eine Diagnostik durch.
  • Entscheidung und Therapievertrag: Beschließen wir die Psychotherapie zu beginnen, halten wir die wichtigsten Behandlungsgrundlagen in einem Therapievertrag miteinander fest.
  • Neben den bis zu sechs Sprechstunden umfasst in der Verhaltenstherapie eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Stunden und eine eventuell anschließende Langzeittherapie in der Regel bis zu 30 weiteren Stunden. Die Termine finden normalerweise wöchentlich statt, andere Terminfrequenzen können wir gemeinsam zu Beginn oder im Verlauf festlegen.

Spezifische Informationen zu den Kostenträgern und Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung GKV / Kostenerstattungsverfahren

Es gibt keine allgemeingültigen Kriterien für das Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie bei gesetzlichen Krankenkassen. Ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, ist stets eine Einzelfallentscheidung. Argumentativ sollten Sie Ihrer Krankenkasse darlegen, dass Sie sich intensiv aber erfolglos um einen Therapieplatz in Kassenpraxen bemüht haben und dass ihr Therapiebarf dringend ist. Dazu können Sie folgendes einbeziehen:

  • Übersichtliche Darstellung aller Absagen oder Auskünfte über Wartezeiten in Kassenpraxen (Wen haben Sie wann angerufen? Haben Sie jemanden in der Sprechzeit erreicht? Erhielten Sie eine Absage oder welche Wartezeit für einen Therapieplatz wurde Ihnen benannt?). Wie viele Absagen Sie brauchen, ist pauschal nicht zu beantworten. Bei Ihrer Krankenkasse können Sie Ihre Vorgaben erfragen. Empfehlenswert sind 10-20 Absagen in Hamburg.
  • Nehmen Sie Sprechstunden über die Terminvergabestelle 116117 wahr. Kassenpraxen müssen Sprechstunden regelmäßig anbieten. Über die Telefonberatung können Sie einen Termin ausmachen. Häufig können Ihnen die Psychotherapeut:innen keinen anschließenden Therapieplatz anbieten. Allerdings erhalten Sie am Ende der Sprechstunde das Formular "PTV 11", auf dem Diagnosen und eine Dringlichkeits-Empfehlung eingetragen werden. Dieses PTV 11 Formular können Sie argumentativ bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einsetzen. Es empfiehlt sich, Sprechstundentermine in mehreren Praxen wahrzunehmen und stellen Sie auch hier dar, ob Sie eine Absage für einen Therapieplatz erhalten haben oder wie lange die Wartezeiten sind.
  • Institutsambulanzen größerer Versorgungskliniken und Ausbildungsinstitute für Psychotherapeuten bieten ebenfalls Psychotherapie an. Erfragen Sie auch hier die Wartezeiten und dokumentieren Sie diese. Sollten Sie von einem dieser Institute abgelehnt werden, dokumentieren Sie dies ebenfalls und ggf. warum.
  • Dass ein Therapieplatz in einer Privatpraxis gesichert zugesagt wird, geschieht wie in einer Kassenpraxis nachdem Sprechstundentermine stattfanden. Wenn Sie ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein gesichertes Therapieangebot vorweisen können, könnte Ihnen dies bei der Bewilligung der Kostenerstattung helfen. Hierzu müssten Sie die dazu notwendigen Sprechstundentermine vermutlich jedoch selbst bezahlen (s. Selbstzahler:innen).

Wenn Sie von ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Zusage zur Kostenerstattung erhalten haben oder sich im Vorfeld als Selbstzahler:in ein Erstgespräch buchen möchten, treten Sie gerne über meine Kontaktdaten oder die Online-Terminbuchung bei Doctolib mit mir in Kontakt.

Private Krankenversicherung PKV

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen ist in der Regel unproblematisch, hängt jedoch von Ihren Vertragsbestimmungen ab. Klären Sie im Vorfeld die oben genannten allgemeinen Fragen ab und teilen mir die Bestimmungen ihrer privaten Krankenkasse mit. Notwendige Anträge oder Formulare erstelle ich bzw. füllen wir gemeinsam aus. Bringen Sie zum Erstgespräch alle Unterlagen mit oder schicken Sie mir diese vorab per Mail.

Beihilfe (Beamte)

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Beihilfestellen in der Regel problemlos übernommen und vollständig erstattet. Die Kostenerstattung von Sprechstunden muss normalerweise nicht beantragt werden. Teilen Sie Ihrer Beihilfestelle frühzeitig mit, dass Sie eine ambulante Psychotherapie beginnen wollen und bringen Sie die notwendigen Unterlagen während den Sprechstunden mit oder schicken Sie mir diese per Mail. Die Antragstellung füllen wir gemeinsam aus.

Selbstzahler:innen

Für Selbstzahler:innen fallen keinerlei Formalität an. Ihre Krankenkasse erhält keine Mitteilung über die Behandlung. Sollten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen oder sich Verbeamten lassen wollen, kann dieser Umstand für Sie von Vorteil sein. In diesem Fall tragen Sie die Kosten der Behandlung vollständig selbst (167,58€ pro Termin, s. unten).

Weitere Kostenträger (Heilfürsorge & Postbeamtenkrankenkasse)

Heilfürsorge: Die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis werden in der Regel übernommen. Sie benötigen bereits für die Sprechstunde eine Überweisung vom Truppenarzt (Bundeswehr), polizeiärztlichen Dienst (Polizei), Feuerwehrarzt (Bundesfeuerwehr) oder anderen berufständischen medizinischen Diensten.

Postbeamtenkrankenkasse: Die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis werden für B-Mitglieder zumindest anteilig übernommen. Für A-Mitglieder werden die Kosten in einer Privatpraxis in der Regel nicht übernommen.

Behandlungskosten

Die Behandlungskosten in Privatpraxen sind in der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) festgeschrieben. Diese wende ich in meiner Praxis wie folgt an:

  • Erstgespräch (1x) und Sprechstunden (bis zu 5x) vor Therapiebeginn: 167,58€ (134,06€ Sprechstunde + 33,52€ Erhebung psychischer Befund).
  • Kurzzeittherapie (bis zu 24x): 167,58€ (134,06€ Kurzzeittherapie + 33,52€ Erhebung psychischer Befund).
  • Anschließende Langzeittherapie (bis zu 30x): max. 186,52€ bei Faktor 3,5 (153,00€ Langzeittherapie + 33,52€ Erhebung psychischer Befund).
  • Berichte: 67,03€ (z.B. für Gutachter).
  • Optional - Testbatterie (1x/Quartal): 75,75€.

Ausfallhonorar

Sollten Sie unentschuldigt nicht zu Ihrem Termin (Erstgespräch, Sprechstunde oder Therapie) erscheinen oder diesen nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, erhebe ich gemäß § 615 BGB ein Ausfallhonorar in Höhe von 167,58€.

Kontaktieren Sie mich!

Tel: 0162 857 4419

Sprechzeiten: Montag - Freitag 09:00 - 10:00 Uhr

Mail: praxisgrethler@gmail.com

Link: Online-Terminbuchung bei Doctolib

 

Praxis Grethler

Osterstraße 95

20259 Hamburg

Anfahrt:

  • U-Bahn: Linie U2 - Osterstraße (Fußweg 2min)
  • Mit dem Bus:
    • U-Osterstraße - Linien 4 und 30 (Fußweg 2min) 
    • Schulweg - Linien 20 und 25 (Fußweg 7min)
  • Mit dem Auto: Parkhaus Galeria, Henriettenstraße 52, 20259 Hamburg (kostenpflichtig, Rückseite des Gebäudes)

Der Eingang befindet sich direkt rechts neben BUDNI.

Die Praxis ist im 1. Stock und ist nicht barrierefrei zugänglich.